PRÄAMBEL
Die Gesellschaft und der Kunde/die Agentur vereinbaren, dass diese Geschäftsbedingungen in allen Fällen, in denen die Gesellschaft einwilligt, dem Kunden/der Agentur gegenüber Dienstleistungen zu erbringen, und der Kunde/die Agentur einwilligt, diese Dienstleistungen von der Gesellschaft zu erwerben, für sie bindend sind.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
“die Gesellschaft” bezeichnet Jobserve Ltd. mit Sitz in Tower Business Park, Kelvedon Road, Tiptree, Essex CO5 0LX. Handelsregisternummer: 2847010.
„der Kunde“ bezeichnet Personen, Geschäfte oder Unternehmen, denen Kopien von Lebensläufen zur Verfügung gestellt werden und/oder denen die Gesellschaft nach diesen Geschäftsbedingungen Werbedienstleistungen erbringt, die nur dem Zweck dienen, Bewerber nach deren Wünschen für ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Kunden in Erwägung zu ziehen.
„die Agentur“ bezeichnet eine Arbeitsvermittlung, die zwischen Unternehmen, die Angestellte suchen, und Personen, die eine Anstellung suchen, als Mittler fungiert und ist die Person, das Geschäft oder Unternehmen, der/dem Kopien von Lebensläufen zur Verfügung gestellt und/oder Werbedienstleistungen durch die Gesellschaft nach diesen Geschäftsbedingungen erbracht werden.
„der Agenturkunde“ bezeichnet Personen, Geschäfte und Unternehmen:
a) Die nicht mit der Agentur oder der Gesellschaft in Wettbewerb stehen; und
b) denen die Agentur Lebensläufe oder Bewerberinformationen übermittelt oder zu übermitteln beabsichtigt; und
c) die in gutem Glauben eine Person in einer Position einstellen möchten, die (nach begründeter Auffassung der Agentur oder wie von dem Bewerber oder der Gesellschaft anderweitig angezeigt) der von dem Bewerber erstrebten Stelle entspricht.
„Antragsformular“ bezeichnet das Formular:
a) das der Kunde/die Agentur bei der Gesellschaft einreicht; und
b) das von Zeit zu Zeit für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen von der Gesellschaft festgesetzt wird.
„Bewerber“ bezeichnet die Person, auf die sich die Angaben in einem Lebenslauf oder Bewerberbericht beziehen.
“Bewerberinformationen” bezeichnet Kontaktdaten und andere persönliche Informationen, die der Bewerber der Gesellschaft zur Verfügung stellt.
„Lebenslauf“ bezeichnet den kurzen Überblick (Curriculum Vitae) über Schulbildung, Ausbildung, Qualifikationen und Berufserfahrung eines Bewerbers, der der Gesellschaft vom Bewerber zur Weiterleitung an Werbetreibende (wie und darin eingeschlossen der Kunde/die Agentur) zum Zweck der Stellensuche zur Verfügung gestellt wird.
„Geistiges Eigentum” hat die für den Begriff in Klausel 69 angegebene Bedeutung.
„Lizenz“ bezeichnet die nach Klauseln 13 bis 16 gewährte Lizenz für den Lebenslauf.
„Dienstleistungen“ bezeichnet die Bereitstellung von Lebenslaufkopien und Bewerberinformationen für den Kunden/die Agentur und/oder die Veröffentlichung von Werbematerial des Kunden/der Agentur und alle anderen in den entsprechenden Antragsformularen angegebenen Dienstleistungen, die dem Kunden/der Agentur durch die Gesellschaft erbracht werden.
“Dienstleistungsgebühr” bezeichnet die in dem/den jeweiligen Antragsformular/en angegebene und vereinbarte Dienstleistungsgebühr (exklusive MwSt.) oder eine andere von Zeit zu Zeit von der Gesellschaft und dem Kunden/der Agentur schriftlich für Dienstleistungen vereinbarte Dienstleistungsgebühr.
„Sonderbedingungen” bezeichnet die in den jeweiligen Antragsformularen dargelegten Sonderbedingungen (sofern zutreffend).
„Bedingungen“ bezeichnet diese Geschäftsbedingungen.
ALLGEMEINES
1. Diese Bedingungen (zusammen mit den Bedingungen eines geltenden Auftragsformulars) gelten zwischen der Gesellschaft und dem Kunden/der Agentur und regeln die vertraglichen Pflichten beider Parteien nach Dienstleistungsverträgen.
2. Diese Bedingungen treten sofort in Kraft und ersetzen alle vorherigen schriftlichen, mündlichen oder stillschweigend eingeschlossenen Bedingungen über den Vertragsgegenstand zwischen der Gesellschaft und dem Kunden/der Agentur.
3. Diese Bedingungen gelten bei Antrag auf Eröffnung oder Eröffnung eines Kundenkontos bei der Gesellschaft für die Erbringung von Dienstleistungen als vom Kunden/der Agentur angenommen.
4. Abweichungen oder Änderungen dieser Bedingungen bedürfen für ihre Gültigkeit der ausdrücklichen Zustimmung und schriftlichen Bestätigung eines Geschäftsführers der Gesellschaft.
5. Im Falle einer Unstimmigkeit oder eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und den Antragsformularen (darin eingeschlossen Sonderbedingungen) herrschen die Bedingungen dieser Antragsformulare für den Umfang der Unstimmigkeit vor.
ERÖFFNUNG EINES KUNDENKONTOS
6. Vor der Eröffnung eines Kundenkontos durch die Gesellschaft im Auftrag des Kunden/der Agentur reicht der Kunde/die Agentur angemessene Konto-Antragsformulare ein, die im Auftrag des Kunden/der Agentur von einem gehörig befugten Unterzeichnenden des Kunden/der Agentur unterzeichnet sind. Die Gesellschaft wird sich mit dem Kunden/der Agentur in Verbindung setzen, um die Einzelheiten des Kundenkontos zu bestätigen. 7. Verträge über die Erbringung von Dienstleitungen werden erst geschlossen, wenn die Gesellschaft dem Kunden/der Agentur die Eröffnung des Kundenkontos mündlich oder schriftlich bestätigt hat.
PFLICHTEN DER GESELLSCHAFT
8. Schließen die Dienstleistungen die Bereitstellung von Lebensläufen und Bewerberinformationen ein, stellt die Gesellschaft dem Kunden/der Agentur (nach alleinigem Ermessen der Gesellschaft) Kopien oder Zusammenfassungen ausgewählter Lebensläufe zur Verfügung. Hat ein Bewerber darum gebeten, dass seine Angaben dem Kunden/der Agentur nicht zur Verfügung gestellt werden, ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, dem Kunden/der Agentur diese Angaben zu überlassen.
9. Vorbehaltlich der ordnungsgemäßen und fristgerechten Erfüllung seiner/ihrer Pflichten durch den Kunden/die Agentur bemüht sich die Gesellschaft nach Kräften, die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zu erbringen.
10. Die Gesellschaft ist berechtigt, nach eigenem Ermessen
a) vom Kunden/der Agentur vorgelegte Werbemittel ohne Haftung gegenüber dem Kunden/der Agentur zu ändern, zurückzuhalten oder zu entfernen, um die internen Richtlinien der Gesellschaft für Stellenanzeigen in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
b) ohne Haftung gegenüber dem Kunden/der Agentur Weblinks abzulehnen, die nicht den Zulassungskriterien der Gesellschaft (in ihrer jeweils gültigen Fassung) entsprechen.
11. Die Gesellschaft ist berechtigt, eingestellte Stellenangebote ohne zusätzliche Kosten für den Kunden/die Agentur an Aggregatoren und Partner-Jobportale weiterzugeben.
12. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen vorübergehend oder dauerhaft zu unterbrechen oder einzustellen (wie nach vernünftigem Ermessen von der Gesellschaft festgelegt, darin eingeschlossen aber nicht darauf beschränkt, Nichtverfügbarkeit oder Unterbrechung von Strom- oder anderer Energieversorgung oder Nichtverfügbarkeit von Kommunikationssystemen und Computer-Hardware oder -software, ob durch Störung der Hardware oder Software, Beschädigung oder aus einem anderen Grund).
LIZENZ
13. Dem Kunden/der Agentur wird hierdurch für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Lebenslaufdaten und Bewerberinformationen eine nicht-ausschließliche Lizenz zur Nutzung der ihm/ihr von der Gesellschaft nach dem Vertrag zur Verfügung gestellten Lebenslaufdaten und Bewerberinformationen gewährt.
14. Die durch diese Bedingungen erteilte Lizenz tritt nach Bestätigung der Aktivierung der Dienstleistungen durch die Gesellschaft oder bei der ersten Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch den Kunden/die Agentur nach Aktivierung durch die Gesellschaft in Kraft, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt, und gilt, sofern sie nicht nach einer Bestimmung dieser Bedingungen vorzeitig gekündigt wird, bis die Gesellschaft bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit die Bereitstellung von Lebenslaufdaten und Bewerberinformationen einstellt oder das Kundenkonto aus irgendeinem Grund gelöscht wird.
15. Wenn:
a) der Kunde/die Agentur seine/ihre Pflichten nach diesen Bedingungen verletzt;
b) die Gesellschaft Dienstleistungen in Bezug auf die Bereitstellung von Lebenslauf- und Bewerberinformationen erbringt; oder
c) die Gesellschaft einen Dienstleistungsvertrag in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen kündigt, ist diese Lizenz mit sofortiger Wirkung ungültig und die Gesellschaft setzt den Kunden/die Agentur so bald wie möglich über die Beendigung der Lizenz in Kenntnis, immer vorausgesetzt, dass eine solche Beendigung der Lizenz nicht die bis zum Tag der Beendigung erworbenen Rechte berührt. Werden einige oder alle Dienstleistungen ausgesetzt, erfolgt die Beendigung der Lizenz nur in Bezug auf die ausgesetzten Dienstleistungen und eine solche Lizenz kann durch schriftliche Mitteilung von der Gesellschaft wieder eingerichtet werden.
16. Die Lizenz gilt ausschließlich für den Kunden/die Agentur, und dieser/diese ist nicht zur Übertragung der Lizenz oder zur Erteilung von Unterlizenzen berechtigt.
PFLICHTEN DER AGENTUR
17. Die Agentur hält in jeder Hinsicht alle Satzungen, Verordnungen, praktischen Verhaltensregeln und gesetzlichen Bestimmungen ein, denen die Agentur im Zusammenhang mit dem Erhalt und der Verarbeitung von Lebensläufen und Bewerberinformationen unterliegt. Die Agentur stellt sicher, dass sie eingetragen ist und zu jeder Zeit und in jeder Hinsicht die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes erfüllt.
18. Die Agentur verwendet von der Gesellschaft im Rahmen der Lizenz empfangene Lebenslauf- und Bewerberinformationen nur zum Zweck ihrer Bemühungen, im Auftrag von Bewerbern nach deren Wünschen passende Stellen zu finden, indem sie diese Bewerber Agenturkunden vorstellt und Agenturkunden von Zeit zu Zeit eine Kopie ihres Lebenslaufs zur Verfügung stellt. Die Agentur ist außerdem verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Agenturkunden Lebenslauf- und Bewerberinformationen in Übereinstimmung mit der Lizenz nutzen.
19. Die Agentur verwendet nicht Kontaktdaten aus Lebensläufen oder Bewerberinformationen, um die Dienstleistungen einer anderen Gesellschaft oder eines anderen Unternehmens oder andere Dienstleistungen anzupreisen, die die Agentur anbietet. Diese Pflicht bezieht sich auch auf Bewerberinformationen und Lebensläufe, die die Agentur als direkte Reaktion auf eine auf Jobserve veröffentlichte Anzeige erhalten hat.
20. Die Agentur ist nicht berechtigt, Werbebanner oder andere Werbemittel, die von der Gesellschaft für die Agentur entwickelt oder hergestellt und in die Internetseite der Gesellschaft eingebunden wurden, zu kopieren, zu vervielfältigen oder auf andere Weise zu nutzen,.
21. Die Agentur behandelt alle personenbezogenen Angaben in Lebensläufen oder Bewerberinformationen vertraulich, die sie von der Gesellschaft auf Wunsch von Bewerbern erhält. Die Agentur verpflichtet sich insbesondere, das ausdrückliche Einverständnis des Bewerbers einzuholen, bevor sie dessen Lebenslauf an einen Agenturkunden weitergibt.
22. Verstößt die Agentur gegen diese Bedingungen, muss sie auf schriftliches Verlangen der Gesellschaft innerhalb von 14 Tagen nach einer solchen Aufforderung alle ihr zur Verfügung gestellten Originale und Kopien von Unterlagen (darin eingeschlossen Lebensläufe), Aufzeichnungen (darin eingeschlossen elektronische Aufzeichnungen), Originale und Kopien von Dokumenten, die auf Lebensläufen basieren oder sich auf andere Weise von Lebensläufen ableiten (darin eingeschlossen elektronische Aufzeichnungen), sowie das der Agentur nach diesen Bedingungen zur Verfügung gestellte oder zugänglich gemachte geistige Eigentum zurückgeben oder, soweit erforderlich, löschen. Gleichzeitig löscht die Agentur die Angaben aller Bewerber (darin eingeschlossen Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Postanschrift) aus ihren Dokumenten und Aufzeichnungen. Verlangt die Gesellschaft die Rückgabe von Dokumenten und Aufzeichnungen und die Löschung von Bewerberangaben gemäß dieser Klausel, bescheinigt die Agentur zum Zeitpunkt der Rückgabe dieser Dokumente und Aufzeichnungen und Löschung der Kontaktdaten von Bewerbern (in für die Gesellschaft angemessenem Umfang) schriftlich, dass sie ihre Pflichten nach dieser Klausel in vollem Umfang erfüllt hat. Diese Klausel besteht auch nach Kündigung oder Ablauf dieser Bedingungen fort.
23. Vorbehaltlich dieser Bedingungen (insbesondere Klausel 18) darf die Agentur Lebensläufe oder darin enthaltene Bewerberinformationen oder andere von der Gesellschaft empfangene Bewerberinformationen nicht Personen, Unternehmen, Gesellschaften oder anderen Dritten weiterleiten, kopieren, weiterveräußern, übermitteln oder auf irgendeine Weise verfügbar machen, wenn es sich dabei nicht um richtige Agenturkunden handelt, die solche Bewerber für eine Anstellung im eigenen Unternehmen werben. Die Agentur verpflichtet sich insbesondere, vor der Weiterleitung eines Lebenslaufs an einen Agenturkunden das ausdrückliche Einverständnis des Bewerbers einzuholen.
24. Die Agentur unterscheidet nicht zwischen von der Gesellschaft und direkt empfangenen Lebensläufen, indem sie Bewerber benachteiligt, deren Lebensläufe ihr durch die Gesellschaft übermittelt wurden.
25. Die Agentur zahlt von Zeit zu Zeit die zwischen der Agentur und der Gesellschaft vereinbarten Gebühren der Gesellschaft. Die Agentur verpflichtet sich, Rechnungen innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen.
26. Die Agentur hält die Gesellschaft gegen alle Kosten, Ansprüche, Schäden, Auslagen und Haftungen schadlos, die der Gesellschaft direkt oder indirekt aus einer Schadenregulierung oder einem von einem Dritten angestrengten Gerichtsverfahren infolge der Erbringung der Dienstleistungen, darin eingeschlossen die Vorlage von Lebensläufen oder Bewerberinformationen durch die Agentur an ihre Agenturkunden und die Darstellung von Anzeigen oder anderen Produkten durch die Gesellschaft im Auftrag der Agentur, entstehen (darin eingeschlossen, jedoch nicht darauf beschränkt, Gerichtskosten oder andere Honorare und Gewinnausfall).
27. Die Agentur ist verpflichtet, der Gesellschaft fristgerecht und in für die Gesellschaft annehmbarer Weise Material, darin eingeschlossen Inhalte und/oder Kopien, zur Verfügung zu stellen, das die Gesellschaft nach eigenem Ermessen für die Erbringung der Dienstleistungen benötigt.
28. Die Agentur erwirbt und zahlt alle für die Veröffentlichung von Werbemitteln oder urheberrechtlich geschütztem Material oder die Nennung einer Person in der Anzeige oder einem anderen von der Gesellschaft dargestellten Produkt der Agentur erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen. Ohne Beschränkung der Gültigkeit von Klausel 26 verpflichtet sich die Agentur, die Gesellschaft gegen alle direkten oder indirekten Haftungen, Verluste, Schäden und Kosten, die der Gesellschaft aus einem Anspruch, einer Regulierung oder einem Gerichtsverfahren durch einen Dritten gegen die Gesellschaft entstehen, schadlos zu halten (darin eingeschlossen, aber nicht darauf beschränkt, Gerichtskosten oder andere Honorare und Gewinnausfall), wo die Nutzung oder Entwicklung geistigen Eigentums eine Verletzung von Urheberrechten oder anderen geistigen Eigentumsrechten eines Dritten darstellt.
29. Die Agentur gewährleistet und stellt sicher, dass Anzeigen oder andere von der Gesellschaft im Auftrag der Agentur dargestellte Produkte nicht gegen geistige Eigentumsrechte verstoßen oder für einen Dritten diffamierend sind.
30. Die Agentur stellt sicher, dass alle Anzeigen oder andere von der Gesellschaft im Auftrag der Agentur dargestellten Produkte in jeder Hinsicht dem Recht des Vereinigten Königkreichs und der Europäischen Union entsprechen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für die Prüfung des Inhalts von Anzeigen oder anderen im Auftrag der Agentur dargestellten Produkten; Änderungen in Übereinstimmung mit Klausel 10 dieser Bedingungen werden nur zum Zweck der internen Richtlinien der Gesellschaft vorgenommen.
31. Die Agentur haftet für die Handlungen oder Unterlassungen ihrer Beschäftigten, Auftragnehmer oder Bevollmächtigten und erkennt an, dass die Gesellschaft berechtigt ist, alle von Beschäftigten, Auftragnehmern oder Bevollmächtigten im Auftrag der Agentur auf der Internetseite der Gesellschaft geschalteten Stellenanzeigen in Rechnung zu stellen, auch dann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Beschäftigte, Auftragnehmer oder Bevollmächtigte einen Fehler begangen oder die Anweisungen der Agentur nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat.
32. Von Zeit zu Zeit stellt die Gesellschaft der Agentur ein einmaliges Passwort zur Verfügung, durch das sie Zugang zu den Dienstleistungen der Gesellschaft erhält. Die Agentur erkennt an, dass sie für die Sicherheit ihres Passwortes/ihrer Passwörter verantwortlich ist und verpflichtet sich, die Gesellschaft unverzüglich zu informieren, wenn sie von der Gefährdung ihres Passwortes/ihrer Passwörter Kenntnis erlangt. Die Agentur erkennt außerdem an, dass sie im Falle der unbefugten Nutzung ihres Passwortes/ihrer Passwörter weiterhin für die Kosten der Dienstleistungen haftet.
PFLICHTEN DES KUNDEN
33. Der Kunde hält in jeder Hinsicht alle Satzungen, Verordnungen, praktischen Verhaltensregeln und gesetzlichen Bestimmungen ein, denen der Kunde im Zusammenhang mit dem Erhalt und der Verarbeitung von Lebensläufen und Bewerberinformationen unterliegt. Der Kunde stellt sicher, dass er eingetragen ist und zu jeder Zeit und in jeder Hinsicht die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes erfüllt.
34. Der Kunde verwendet von der Gesellschaft im Rahmen der Lizenz empfangene Lebensläufe und Bewerberinformationen nur, um den Bewerber nach dessen Wünschen für eine vom Kunden ausgeschriebene Stelle in Erwägung zu ziehen.
35. Der Kunde verwendet nicht Kontaktdaten aus Lebensläufen oder Bewerberinformationen, um die Dienstleistungen einer anderen Gesellschaft oder eines anderen Unternehmens oder andere Dienstleistungen anzupreisen, die die Agentur anbietet. Diese Pflicht bezieht sich auch auf Bewerberinformationen und Lebensläufe, die der Kunde als direkte Reaktion auf eine auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Anzeige erhalten hat.
36. Der Kunde ist nicht berechtigt, Werbebanner oder andere Werbemittel zu kopieren, zu vervielfältigen oder auf andere Weise zu nutzen, die von der Gesellschaft für den Kunden entwickelt oder hergestellt und in die Internetseite der Gesellschaft eingebunden wurden.
37. Der Kunde behandelt alle personenbezogenen Angaben in Lebensläufen oder anderen Bewerberinformationen, die er von der Gesellschaft auf Wunsch von Bewerbern erhält, vertraulich.
38. Verstößt der Kunde gegen diese Bedingungen, muss er auf schriftliches Verlangen der Gesellschaft innerhalb von 14 Tagen nach einer solchen Aufforderung alle dem Kunden zur Verfügung gestellten Originale und Kopien von Unterlagen (darin eingeschlossen Lebensläufe), Aufzeichnungen (darin eingeschlossen elektronische Aufzeichnungen), Originale und Kopien von Dokumenten, die auf Lebensläufen basieren oder sich auf andere Weise von Lebensläufen ableiten (darin eingeschlossen elektronische Aufzeichnungen) sowie das dem Kunden nach diesen Bedingungen zur Verfügung gestellte oder zugänglich gemachte geistige Eigentum zurückgeben oder, soweit erforderlich, löschen. Gleichzeitig löscht der Kunde die Angaben aller Bewerber (darin eingeschlossen Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Postanschrift) aus seinen Dokumenten und Aufzeichnungen. Verlangt die Gesellschaft die Rückgabe von Dokumenten und Aufzeichnungen und die Löschung von Bewerberangaben in Übereinstimmung mit dieser Klausel, bescheinigt der Kunde zum Zeitpunkt der Rückgabe dieser Dokumente und Aufzeichnungen und Löschung der Kontaktdaten von Bewerbern schriftlich (in für die Gesellschaft angemessenem Umfang), dass er seine Pflichten nach dieser Klausel in vollem Umfang erfüllt hat. Diese Klausel besteht auch nach Kündigung oder Ablauf dieser Bedingungen fort.
39. Vorbehaltlich dieser Bedingungen (insbesondere Klausel 34) darf der Kunde Lebensläufe oder darin enthaltene Bewerberinformationen oder andere von der Gesellschaft empfangene Bewerberinformationen nicht Personen, Unternehmen, Gesellschaften oder anderen Dritten weiterleiten, kopieren, weiterveräußern, übermitteln oder auf irgendeine Weise verfügbar machen.
40. Der Kunde unterscheidet nicht zwischen von der Gesellschaft und direkt empfangenen Lebensläufen, indem er Bewerber benachteiligt, deren Lebensläufe ihm durch die Gesellschaft zur Verfügung gestellt wurden.
41. Der Kunde zahlt von Zeit zu Zeit die zwischen dem Kunden und der Gesellschaft vereinbarten Gebühren der Gesellschaft. Der Kunde verpflichtet sich, Rechnungen innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen.
42. Der Kunde hält die Gesellschaft gegen alle Kosten, Ansprüche, Schäden, Auslagen und Haftungen schadlos, die der Gesellschaft direkt oder indirekt aus einer Schadenregulierung oder einem von einem Dritten angestrengten Gerichtsverfahren infolge der Erbringung der Dienstleistungen, darin eingeschlossen die Darstellung von Anzeigen oder anderen Produkten durch die Gesellschaft im Auftrag des Kunden, entstehen, darin eingeschlossen, aber nicht darauf beschränkt, Gerichtskosten oder andere Honorare und Gewinnausfall. Um Zweifel auszuschließen, haftet der Kunde in keinem Fall für jegliche Art von direktem oder resultierendem Gewinnausfall.
43. Der Kunde ist verpflichtet, der Gesellschaft fristgerecht und in für die Gesellschaft annehmbarer Weise Material, darin eingeschlossen Inhalte und/oder Kopien zur Verfügung zu stellen, das die Gesellschaft nach eigenem Ermessen für die Erbringung der Dienstleistungen benötigt.
44. Der Kunde erwirbt und zahlt alle für die Veröffentlichung von Werbemitteln oder urheberrechtlich geschütztem Material oder die Nennung einer Person in der Anzeige oder einem anderen von der Gesellschaft dargestellten Produkt des Kunden erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen. Ohne Beschränkung der Gültigkeit von Klausel 42 verpflichtet sich der Kunde, die Gesellschaft gegen alle direkten oder indirekten Haftungen, Verluste, Schäden und Kosten, die der Gesellschaft aus einem Anspruch, einer Regulierung oder einem Gerichtsverfahren durch einen Dritten gegen die Gesellschaft entstehen, schadlos zu halten (darin eingeschlossen, aber nicht darauf beschränkt, Gerichtskosten oder andere Honorare und Gewinnausfall), wo die Nutzung oder Entwicklung von geistigem Eigentum eine Verletzung von Urheberrechten oder anderen geistigen Eigentumsrechten eines Dritten darstellt. Um Zweifel auszuschließen, haftet der Kunde in keinem Fall für jegliche Art von indirektem oder resultierendem Gewinnausfall.
45. Der Kunde gewährleistet und stellt sicher, dass Anzeigen oder andere von der Gesellschaft im Auftrag der Agentur dargestellte Produkte nicht gegen geistige Eigentumsrechte verstoßen oder für einen Dritten diffamierend sind.
46. Der Kunde stellt sicher, dass alle Anzeigen oder andere von der Gesellschaft im Auftrag der Agentur dargestellten Produkte in jeder Hinsicht dem Recht des Vereinigten Königkreichs und der Europäischen Union entsprechen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für die Prüfung des Inhalts von Anzeigen oder anderen im Auftrag des Kunden dargestellten Produkten; Änderungen in Übereinstimmung mit Klausel 10 dieser Bedingungen werden nur zum Zweck der internen Richtlinien der Gesellschaft vorgenommen.
47. Der Kunde haftet für die Handlungen oder Unterlassungen seiner Beschäftigten, Auftragnehmer oder Bevollmächtigten und ist berechtigt, alle von Beschäftigten, Auftragnehmern oder Bevollmächtigten im Auftrag des Kunden auf der Internetseite der Gesellschaft geschalteten Stellenanzeigen in Rechnung zu stellen, auch dann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Beschäftigte, Auftragnehmer oder Bevollmächtigte einen Fehler begangen oder die Anweisungen der Agentur nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat.
48. Von Zeit zu Zeit stellt die Gesellschaft dem Kunden ein einmaliges Passwort zur Verfügung, durch das er Zugang zu den Dienstleistungen der Gesellschaft erhält. Der Kunde erkennt an, dass er für die Sicherheit seines Passwortes/seiner Passwörter verantwortlich ist und verpflichtet sich, die Gesellschaft unverzüglich zu informieren, wenn er von der Gefährdung seines Passwortes/seiner Passwörter Kenntnis erlangt. Der Kunde erkennt außerdem an, dass er im Falle der unbefugten Nutzung seines Passwortes/seiner Passwörter weiterhin für die Kosten der Dienstleistungen haftet.
GEBÜHREN DER GESELLSCHAFT
49. Die Gesellschaft stellt dem Kunden/der Agentur monatlich (oder in anderen vereinbarten Intervallen) die von dem Kunden/der Agentur für die Dienstleistungen zu zahlenden Beträge plus gesetzlicher MwSt. in Rechnung.
50. Rechnungen sind von dem Kunden/der Agentur bei Eingang zu zahlen, sofern nicht die Gesellschaft dem Kunden/der Agentur nach eigenem Ermessen durch vorherige schriftliche Mitteilung und vorbehaltlich zufriedenstellender Handelsreferenzen ein auf jeder Rechnung angegebenes vereinbartes Zahlungsziel ab dem Rechnungstag einräumt, zu dem der Betrag zu zahlen ist. Erhält die Gesellschaft diese Zahlungen nicht innerhalb der geforderten Frist, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Erbringung der Dienstleistungen einzustellen und auf jährlicher Basis mit Wirkung ab dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag der Zahlung Verzugszinsen auf alle überfälligen Beträge in Höhe von 4% über dem geltenden Basiszinssatz von Barclays Bank Plc zu berechnen. Eingestellte Dienstleistungen werden erst nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrags zuzüglich der tageweise berechneten aufgelaufenen Zinsen wieder aufgenommen.
51. Der Kunde/Die Agentur zahlt den vollständigen Rechnungsbetrag plus fällige Zinsen in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen ohne Aufrechnung oder Abzug. Der Kunde/die Agentur trägt alle Überweisungsgebühren oder Wechselkursdifferenzen.
52. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Gebühren für in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen erbrachte Dienstleistungen gutzuschreiben oder zu erstatten.
53. Die Gesellschaft setzt den Kunden/die Agentur mindestens 30 Tage im Voraus von einer Änderung der Dienstleistungsgebühren schriftlich in Kenntnis, die nach Ablauf der Mitteilungsfrist gilt.
54. Im Voraus zur Nutzung auf der Internetseite der Gesellschaft erworbene Guthaben für Job Postings, Ad-hoc-Lebensläufe und SmartAds sind nicht erstattungsfähig und nicht übertragbar.
HAFTUNG
55. Diese Bedingungen schließen nicht die Haftung der Gesellschaft für durch Fahrlässigkeit der Gesellschaft verursachten Tod oder Personenschaden aus und beschränken diese nicht.
56. Vorbehaltlich Klausel 55:
a) haftet die Gesellschaft dem Kunden/der Agentur gegenüber nicht aufgrund von Zusicherungen (sofern nicht arglistig), stillschweigend eingeschlossener Gewährleistung oder anderen Bedingungen oder Pflichten nach Common Law oder nach den ausdrücklichen Bedingungen eines Vertrags für Gewinnausfall oder mittelbare, konkrete oder Folgeschäden oder Verluste, Kosten, Ausgaben oder andere Schadenersatzansprüche (ungeachtet dessen, ob diese durch Fahrlässigkeit der Gesellschaft oder ihrer Beschäftigten, Bevollmächtigten oder Unterauftragnehmer oder auf andere Weise entstehen), die aus oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen (darin eingeschlossen Verzögerungen oder Nichterbringung der Dienstleistungen in Übereinstimmung mit diesem Vertrag oder auf andere Weise) entstehen; und
b) die vollständige Haftung der Gesellschaft aus dem Vertrag, aus unerlaubter Handlung (darin eingeschlossen Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), Täuschung (sofern nicht arglistig) oder anderweitige Haftung aus oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen oder aus deren Nutzung übersteigt nicht einen Betrag in Höhe der Kosten des Kunden/der Agentur für die Dienstleistung, die Gegenstand einer Beanstandung ist (darin nicht eingeschlossen gezahlte Beträge für vorhergehende Dienstleistungen dieser Art, die keine Beanstandung zur Folge hatten).
57. Der Kunde/die Agentur überzeugt sich von der Richtigkeit der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Informationen und holt die für diesen Zweck für erforderlich erachteten Referenzen ein. Die Gesellschaft haftet nicht für Verluste, Schäden oder Kosten, ob unmittelbar oder mittelbar, (darin eingeschlossen, aber nicht darauf beschränkt, Gerichtskosten oder andere Honorare, Gewinnausfall oder Folgeschäden oder -verluste) aus falscher, unklarer Darstellung oder Fehleinschätzung von Lebensläufen oder anderen Information.
58. Der Kunde/die Agentur überprüft alle Angaben und Auslassungen in einem von einem Bewerber vorgelegten Lebenslauf, darin eingeschlossen Persönlichkeit, Eignung, Qualifikation, Integrität und Zuverlässigkeit von Bewerbern, deren Lebensläufe von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden, und holt die für diesen Zweck für erforderlich erachteten Referenzen ein. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für durch falsche Angaben oder Fahrlässigkeit, Fehlverhalten oder mangelnde Qualifikation von Bewerbern entstandene Verluste oder Schäden.
59. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung und haftet nicht für von einem Bewerber an den Kunden/die Agentur gesendete: Informationen oder Software, die einen Virus, Cancelbot, Trojaner, Wurm oder eine andere schädliche oder zerstörende Komponente enthalten/enthält; Informationen, Software oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material oder andere geistige Eigentumsrechte (oder daraus abgeleitete Werke, die diffamierende, anzügliche, beleidigende oder bedrohende Informationen oder Materialien enthalten, einen Vertrauensbruch darstellen oder auf andere Weise gegen geltendes Recht oder geltende Rechtsvorschriften verstoßen.
60. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, an den Kunden/die Agentur gesendete E-Mails mit angehängten Lebensläufen oder anderen Anhängen zu kontrollieren. Der Kunde/die Agentur bestätigt jedoch, dass die Gesellschaft berechtigt ist, solche E-Mails, die über das JobServe-System versandt wurden, von Zeit zu Zeit elektronisch zu überwachen und Informationen offenzulegen, sofern dies erforderlich ist, um einem Gesetz, einer Rechtsvorschrift oder einer anderen behördlichen Aufforderung zu entsprechen, die Dienstleistungen ordnungsgemäß zu erbringen oder sich selbst oder ihre Kunden zu schützen. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung von Informationen oder Material auf ihrer Internetseite abzulehnen oder Informationen oder Material vollständig oder teilweise zu entfernen, die/das nach ihrem eigenen Ermessen unannehmbar oder unerwünscht ist oder gegen diese Bedingungen verstößt.
LÖSCHUNG DES KUNDENKONTOS
61. Jede Partei kann den Dienstleistungsvertrag mit Wirkung ab dem ersten Tag des Folgemonats durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.
62. Verletzt der Kunde/die Agentur eine Bestimmung dieser Bedingungen, kann die Gesellschaft, ungeachtet der vorgenannten Bedingungen, Dienstleistungsverträge mit dem Kunden/der Agentur jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
63. Ungeachtet der vorgenannten Bedingungen kann die Gesellschaft jederzeit einen Dienstleistungsvertrag oder einen Teil eines Dienstleistungsvertrages mit dem Kunden/der Agentur mit sofortiger Wirkung außer Kraft setzen.
64. Die Gesellschaft kann einen Dienstleistungsvertrag fristlos kündigen, wenn:
a) eine Liquidation des Kunden/der Agentur angeordnet oder beschlossen oder zum Zweck der Liquidation des Kunden/der Agentur ein Konkursverwalter oder Liquidator ernannt oder ein Konkursantrag eingereicht oder eine Versammlung einberufen wurde;
b) in Bezug auf den Kunden/die Agentur ein Konkursbeschluss gefasst oder ein Konkursantrag gestellt wurde;
c) in Bezug auf den Kunden/die Agentur oder einen Teil oder die Gesamtheit seines/ihres Vermögens ein Konkursverwalter (darin eingeschlossen ein Zwangsverwalter) ernannt wurde;
d) der Kunde/die Agentur nicht in der Lage ist, seine/ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu begleichen;
e) der Kunde/die Agentur seine/ihre Geschäftstätigkeit oder einen wesentlichen Teil derselben einstellt oder droht, seine/ihre Geschäftstätigkeit oder einen wesentlichen Teil derselben einzustellen.
65. Bei Löschung oder Kündigung des Kundenkontos durch eine Partei wird der vollständige von dem Kunden/der Agentur gegenüber der Gesellschaft geschuldete Betrag für bis zur Kündigung oder Löschung erbrachte Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung zahlbar und fällig.
66. Erfolgt die Löschung des Kundenkontos aufgrund der missbräuchlichen oder rechtswidrigen Nutzung von Lebensläufen, Bewerberinformationen oder Werbedienstleistungen durch den Kunden/die Agentur, wie in diesem Vertrag dargelegt, kann die Gesellschaft solche Handlungen nach eigenem Ermessen und ohne Regressanspruch den zuständigen juristischen Personen und Berufsverbänden melden.
DURCHSETZBARKEIT
67. Alle Dienstleistungsverträge und diese Bedingungen unterliegen englischem Recht und sind durch dieses durchsetzbar; die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte.
68. Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit eines Bestandteils dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bedingungen.
GEISTIGES EIGENTUM
69. Geistiges Eigentum (darin eingeschlossen, aber nicht darauf beschränkt, Rechte an Patenten, Ausführungen, Marken, Urheberrechte, Know how, Geschäftsgeheimnisse und alle anderen Eigentumsrechte oder Formen von geistigem Eigentum (ungeachtet dessen, ob dieses durch Anmeldung geschützt werden kann oder nicht), Kundenlisten, Verträge des Kunden/der Agentur, Spezifikationen, Formeln, Zeichnungen, Programme, Ausführungen, Systeme, Verfahren, Logos, Marken oder Stile) („Geistiges Eigentum“), die nicht nach diesen Bedingungen entwickelt aber für die Zwecke dieser Bedingungen verwendet werden („Gegenwärtiges Geistiges Eigentum“), bleiben Eigentum des gegenwärtigen Besitzers.
70. Geistiges Eigentum, darin eingeschlossen Änderungen oder Ergänzungen zu Gegenwärtigem Geistigem Eigentum, das von der Gesellschaft im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen entwickelt, geschaffen oder entdeckt wird, ist alleiniges Eigentum der Gesellschaft, ohne, dass es der Ausfertigung eines weiteren Dokumentes bedarf, vorausgesetzt, dass diese Klausel der Gesellschaft nicht Eigentumsrechte an Methoden, Fachwissen, Informationen, Verfahren oder Codes überträgt oder dem Kunden/der Agentur die Nutzung derselben für die Gesellschaft oder einen anderen Kunden untersagt, sofern diese:
a) generischer Natur sind und dem Kunden/der Agentur schon vor dem Tag des Inkrafttretens dieser Bedingungen bekannt waren; oder
b) von dem Kunden/der Agentur während der Vertragslaufzeit entwickelt wurden und sich auf übliche Normen der Branche beziehen, mit der die Dienstleistungen zusammenhängen.
71. Die Beziehung zwischen der Gesellschaft und dem Kunden/der Agentur ist und wird in jeder Hinsicht die einer Gesellschaft und eines unabhängigen Unternehmens sein und diese Bedingungen begründen keine andere Beziehung.